Die
Grundordnung unserer
Stiftung ist in der Satzung
vom 22. Mai 2006 verankert, die von der Bezirksregierung
Münster
(Stiftungsaufsichtsbehörde) mit Wirkung zum 1. Juni 2006 anerkannt
worden ist.
In der Satzung wurde der
Grundgedanke
niedergelegt,
dass unsere Stiftung Ausdruck der Verantwortung und des
bürgerschaftlichen Engagements Halterner Bürger für die Menschen und
für das Gemeinwesen in der Stadt Haltern am See ist. Der Stiftung wohnt
der in der Verfassung verankerte Gedanke inne, dass Eigentum
verpflichtet.
Weitere rechtliche Informationen für
interessierte Bürger ergeben sich aus unserer Satzung, die als PDF-Dokument
herunter geladen werden kann.
