Stifter kann jeder Bürger, jedes Unternehmen, jeder Verein, jede Gruppen werden, der/die in und für Haltern am See Gutes tun möchte.
Um Gründungsstifter zu werden, war ein Mindestbetrag notwendig, Zustiftungen sind dagegen in jeder Höhe möglich und erwünscht.
Unter dem Dach der Bürgerstiftung sind auch namentliche Zustiftungen möglich. Diese Möglichkeit hat der Lavesumer Verein „Berghilfe“ bereits bei der Gründung der Bürgerstiftung Haltern genutzt. Da ein Namensfonds allerdings eine separate Verwaltung erfordert, ist dieser erst ab 25.000 Euro möglich.
Kontoverbindungen: Bürgerstiftung
Halterner für Halterner
Stadtsparkasse Haltern am See
BLZ 426 513 15
Konto-Nr.: 88500
Volksbank Haltern eG
BLZ 426 613 30
Konto-Nr.: 140 800 800
