Haltern
Haltern

Zustiftung

Stifter kann jeder Bürger, jedes Unternehmen, jeder Verein, jede Gruppen werden, der/die in und für Haltern am See Gutes tun möchte. 

 

Um Gründungsstifter zu werden, war ein Mindestbetrag notwendig, Zustiftungen sind dagegen in jeder Höhe möglich und erwünscht. 

 

Unter dem Dach der Bürgerstiftung sind auch namentliche Zustiftungen möglich. Diese Möglichkeit hat der Lavesumer Verein „Berghilfe“ bereits bei der Gründung der Bürgerstiftung Haltern genutzt. Da ein Namensfonds allerdings eine separate Verwaltung erfordert, ist dieser erst ab 25.000 Euro möglich.


Kontoverbindungen: Bürgerstiftung Halterner für Halterner

Stichwort: Zustiftung

 

Stadtsparkasse Haltern am See 

BLZ 426 513 15 

Konto-Nr.: 88500 

 

Volksbank Haltern eG 

BLZ 426 613 30 

Konto-Nr.: 140 800 800

Stiften