Die Bürgerstiftung Halterner für Halterner kann auf
verschiedene Weise gefördert werden:
Stifter wird, wer
das Kapital der Bürgerstiftung aufstockt. Das Kapital darf nicht
angerührt werden, die Ziele der Stiftung werden durch die Kapitalerlöse
(beispielsweise Zinsen) gefördert. Das sichert die dauerhafte Arbeit
der Stiftung, über die Lebenszeit der Stifter hinaus. Immerhin sind die
ältesten Stiftungen in Deutschland über 1200 Jahre alt.
Um
Gründungsstifter zu werden, war die Mindestsumme von 1000 Euro
erforderlich. (Zu-)Stifter kann man mit beliebiger Summe werden.
Allerdings entscheidet die Höhe über die Dauer der Zugehörigkeit zum
Stifterforum. Dies ist in der Satzung geregelt. Fragen dazu beantwortet
auch gerne der Stiftungsvorstand.
Testamentarische Zuwendungen und
Vermächtnisse sind eine besonders wirksame Form der
finanziellen Begünstigung. Wenn Sie dauerhaft Gutes für Halterner und
in Haltern am See bewirken wollen, bietet sich eine solche Lösung an.
Dieser Weg ist besonders interessant für Bürgerinnen und Bürger, die
keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat gehen
würde.
Auch Spender
sind für die Arbeit einer
Bürgerstiftung wichtig. Anders als eine Zustiftung wird gespendetes
Geld in voller Höhe zeitnah für die Aufgaben der Bürgerstiftung
verwandt. Auch kleine Beträge sind willkommen, aber man kann natürlich
auch regelmäßig mit Dauerauftrag spenden! Spendenquittungen werden nach
den steuerlichen Regelungen erteilt.
Förderer
ist, wer die Aufgaben der Bürgerstiftung durch Zeit (ehrenamtliche
Mitarbeit bei Projekten etc.) und Ideen fördert.
Steuerliche
Auswirkung:
In Anerkennung der Bedeutung von
Bürgerstiftungen hat die Bundesregierung Deutschland Zuwändungen an
Stiftungen mit besonderen steuerlichen Vorteilen ausgestattet.
