Die Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung Halterner für
Halterner ergeben sich aus ihrem Zweck, die satzungsmäßigen
Aufgaben – insbesondere die soziale Hilfe in Haltern am See – zu
leisten, zu fördern und zu entwickeln.
Hierbei
können im Einzelnen Menschen, Projekte oder Vorhaben gefördert werden,
die im Interesse der Halterner Bürger liegen. Sie kann Projekte
initiieren und eigene Projekte, ggf. zusammen mit Partnern,
durchführen. Diese Vorhaben und Projekte dürfen nicht zu den
Pflichtaufgaben der Stadt Haltern am See oder anderer
öffentlich-rechtlicher Körperschaften gehören. Die Stiftung ist bei
ihren Fördermöglichkeiten konfessionell nicht gebunden.
Die
Förderungen im Einzelnen werden auf Antrag durch den Vorstand der
Stiftung entschieden. Hierbei ist die Satzung zu
beachten. Auf eine Förderung durch die Bürgerstiftung Halterner für
Halterner besteht kein Rechtsanspruch.