Die Bürgerstiftung Halterner für Halterner möchte als
bürgernahe Stiftung in erster Linie bedürftigen Menschen schnell und
unbürokratisch helfen. Andererseits sind die Gremien der Stiftung den
Stiftern und Spendern verpflichtet, mit den Mitteln sachgerecht
umzugehen. Hierüber wird dem Stiftungsforum regelmäßig berichtet. Die
Bezirksregierung Münster und das zuständige Finanzamt wachen ferner
über die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen.
Aufgrund
dieser Rahmenbedingungen ist nicht jede „gute Sache“ auch mit den
satzungsmäßigen Aufgaben der Bürgerstiftung vereinbar. Daher
haben der Vorstand und der Stiftungsrat die Förderbedingungen in einer
Förderrichtlinie zusammengefasst, die beim Vorstand der Stiftung
erhältlich ist.