Hilfe für Mitbürger in Notlagen wird auch in Haltern am See immer umfangreicher notwendig. Jemand kann sich die Zuzahlung für ein Hörgerät nicht leisten, er würde völlig vereinsamen. Jemand fällt (auch ohne eigene Schuld) durchs soziale Netz. Ein Beispiel von etlichen: Eine Mutter, die die kostenpflichtige Ausbildung der Tochter finanziert, erkrankt derart, dass sie in ein Hospiz muss. All ihre Einkünfte fließen nun dorthin. Die Tochter müsste ihre Ausbildung abbrechen. Öffentliche Zuwendungen scheitern an den Ausführungsbestimmungen. Als Bürgerstiftung können wir selbst entscheiden, ob wir hierfür Geld ausgeben können (und wollen). In diesem Fall hat die Tochter nach einigen Monaten die Ausbildung beendet und sogleich Arbeit gefunden.

Weitere Beispiele:
Ein Mitbürger muss aus gesundheitlichen Gründen dringend zur Kur. Er hat aber keinen Koffer, keine Badekleidung, Trainingsanzug etc. und kann diese Dinge auch nicht finanzieren. Ohne Hilfe der Bürgerstiftung könnte er die Kur nicht antreten.

Ein kleiner Junge kann als einziger in seiner Altersklasse nicht schwimmen und leidet darunter. Zudem wäre Schwimmen für ihn wichtig, um die Koordinationsfähigkeit zu verbessern. Die allein erziehende Mutter aber kann den Schwimmkurs nicht bezahlen.

Ein kleines Mädchen benötigt eine medizinische Spezialbehandlung. Obwohl ärztliche Gutachten die Notwendigkeit bestätigen, zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht. Die Eltern sind dazu nicht in der Lage – und verzweifelt.

Die Bedürftigkeit wird in jedem Fall sorgfältig geprüft, nach außen hin aber bleiben die Betroffenen selbstverständlich anonym.